München (dpa/tmn) - Auch wer als Radler einen Reiter im Straßenverkehr überholen will, sollte dabei einen Mindestabstand von in der Regel 1, 5 bis 2 Metern zum Pferd einhalten. Wer diesen stark unterschreitet, hat nach einem Unfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das zeigt ein Urteil (Az.: 19 O 600
Berlin/Bonn (dpa) - Der heimischen Enge entfliehen, Abstand halten und sich erholen - das funktioniert momentan besonders gut im eigenen Garten. Doch während in vielen dünn besiedelten Regionen Kleingärten keine Pächter finden und Vereine mit Leerstand kämpfen, explodieren in Großstädten die Warteli